Kircheneintritt / Umgemeindung

Wir freuen uns, dass Sie Interesse zeigen, in die Evangelisch-reformierte Kirche einzutreten.

Hier finden Sie Informationen, wenn Sie

  • den Wunsch haben, wieder in die Kirche einzutreten
  • zum ersten Mal in die Kirche eintreten möchten
  • von einer anderen Kirche in die Evangelisch-reformierte Kirche übertreten wollen.

Wenn Sie noch unentschlossen sind: Informieren Sie sich hier im Internet über unsere Evangelisch-reformierte Kirche. Die Beantwortung einiger Ihrer Fragen zum Eintritt finden Sie unten stehend.

Mit unseren "zwölf guten Gründen" (externer Link bei reformiert.de) möchten wir Ihnen zeigen, warum es sich lohnt, in unserer Kirche Mitglied zu sein.

Kircheneintritt

Fragen zum Kircheneintritt

Kircheneintritt Fragen
Foto: © Shutterstock

An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?
Unsere Pastorin oder unserer Pastor der Gemeinde vereinbart gerne ein Gespräch mit Ihnen.

Werde ich noch einmal getauft?
Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen, anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.

Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst gehen in der Regel Taufgespräche voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennenlernen. Weitere Informationen bekommen Sie bei uns im Pfarramt.

Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.

Was kostet mich die Mitgliedschaft?
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z. B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 899,99 € für Ledige, 1.703,99 € für Verheiratete und 2.258,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt nur 12,69 € Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.

Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?
Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.

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